Renovieren

Eigentumswohnung renovieren: was zu beachten ist

Bei der Eigentumswohnung darf man das Sondereigentum (Innenraum) frei renovieren, das Gemeinschaftseigentum (tragende Wände, Leitungen, Fassade, Fenster) jedoch nur mit Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Rücksicht auf Nachbarn, Ruhezeiten und eine saubere Baustellenorganisation sind ebenso wichtig.

Leere Wohnung vor der Renovierung
Im Sondereigentum ist man frei – am Gemeinschaftseigentum entscheidet die Gemeinschaft mit. · Foto: Jeremy Levine Design / Flickr · CC BY 2.0

Eine Eigentumswohnung zu renovieren ist etwas anderes, als im eigenen Haus zu werkeln. Man teilt sich das Gebäude mit anderen Eigentümern – und das bringt sowohl Freiheiten als auch Grenzen mit sich. Wer den Unterschied zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum kennt und Rücksicht auf die Nachbarn nimmt, renoviert ohne Ärger.

Sondereigentum: hier sind Sie frei

Der Innenraum der Wohnung ist in der Regel Sondereigentum. Hier können Sie weitgehend frei gestalten:

  • Bodenbeläge und Wandoberflächen erneuern,
  • nicht tragende Wände verändern,
  • Sanitärobjekte und Innentüren austauschen,
  • Küche und Bad umgestalten.

Solange Sie das Gemeinschaftseigentum und die Rechte der Nachbarn nicht beeinträchtigen, gestalten Sie Ihr Sondereigentum nach Ihren Vorstellungen – die normale Renovierungsplanung gilt hier uneingeschränkt.

Gemeinschaftseigentum: hier entscheidet die Gemeinschaft

Anders sieht es beim Gemeinschaftseigentum aus. Dazu zählen typischerweise:

  • tragende Wände und Geschossdecken,
  • Fassade, Dach und Fenster,
  • gemeinschaftliche Leitungen,
  • das Treppenhaus.

Eingriffe hier betreffen alle Eigentümer und bedürfen der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Wer etwa Fenster austauschen oder eine tragende Wand verändern möchte, muss dies mit der Gemeinschaft abstimmen.

Tragende Wände sind tabu – ohne Prüfung

Ein besonders sensibler Punkt sind tragende Wände. Sie dürfen nicht ohne Weiteres verändert werden, weil sie die Statik und das Gemeinschaftseigentum betreffen. Solche Eingriffe erfordern eine statische Prüfung und die Zustimmung der Gemeinschaft. Ohne diese Voraussetzungen sind sie unzulässig – hier ist fachlicher Rat unverzichtbar.

Rücksicht auf die Nachbarn

Im Mehrfamilienhaus renoviert man nie allein. Rücksicht zahlt sich aus:

  • Ruhezeiten einhalten,
  • lärmintensive Arbeiten vorankündigen,
  • das Treppenhaus sauber halten,
  • Bauschutt ordentlich entsorgen.

Eine freundliche Information der Nachbarn über Art und Dauer der Arbeiten schafft Verständnis und verhindert Konflikte. Wie man auch bei bewohntem Zustand Ordnung hält, zeigt der Beitrag Renovieren im bewohnten Zustand.

Baustelle im Haus organisieren

Materialtransporte, Container und die Nutzung gemeinschaftlicher Flächen wollen geplant sein. Für einen Container oder die Nutzung des Hofes kann eine Abstimmung mit der Hausverwaltung nötig sein. Wege im Treppenhaus schützt man mit Abdeckungen, Staub dämmt man ein. Eine saubere Organisation hält den Frieden im Haus.

Typische Fehler

  • tragende Wand ohne Prüfung und Zustimmung verändert
  • Eingriff ins Gemeinschaftseigentum ohne Abstimmung
  • Ruhezeiten und Nachbarn missachtet
  • Treppenhaus verschmutzt, Bauschutt gelagert
  • Container ohne Absprache mit der Verwaltung aufgestellt

Fazit

Beim Renovieren der Eigentumswohnung gilt: Im Sondereigentum sind Sie frei, am Gemeinschaftseigentum entscheidet die Gemeinschaft mit. Tragende Wände, Fenster und gemeinschaftliche Leitungen sind ohne Zustimmung und Prüfung tabu. Wer diese Grenzen respektiert, Ruhezeiten einhält und die Nachbarn einbezieht, renoviert seine Wohnung ohne rechtlichen oder nachbarschaftlichen Ärger – und fühlt sich danach im ganzen Haus wohl.

Häufige Fragen

Was darf man in einer Eigentumswohnung frei renovieren?

In der Regel das Sondereigentum – also den Innenraum der Wohnung: Bodenbeläge, Wandoberflächen, nicht tragende Wände, Sanitärobjekte, Innentüren. Hier ist man weitgehend frei, solange man das Gemeinschaftseigentum und die Rechte der Nachbarn nicht beeinträchtigt.

Was gehört zum Gemeinschaftseigentum?

Typischerweise tragende Wände, Geschossdecken, die Fassade, das Dach, Fenster, gemeinschaftliche Leitungen und das Treppenhaus. Eingriffe hier – etwa das Versetzen tragender Wände oder der Austausch von Fenstern – betreffen die Gemeinschaft und bedürfen deren Zustimmung.

Braucht man für die Renovierung die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft?

Für reine Arbeiten am Sondereigentum meist nicht. Sobald jedoch Gemeinschaftseigentum betroffen ist – tragende Wände, Fenster, Fassade, gemeinschaftliche Leitungen – ist die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erforderlich. Im Zweifel klärt man das vorab, um Streit zu vermeiden.

Darf man tragende Wände entfernen?

Tragende Wände dürfen nicht ohne Weiteres verändert werden – sie betreffen die Statik und das Gemeinschaftseigentum. Solche Eingriffe erfordern eine fachliche und statische Prüfung sowie die Zustimmung der Gemeinschaft. Ohne diese Voraussetzungen sind sie unzulässig.

Worauf muss man gegenüber Nachbarn achten?

Auf Ruhezeiten, Sauberkeit im Treppenhaus und eine Vorankündigung lärmintensiver Arbeiten. Rücksicht und Kommunikation verhindern Konflikte. Eine freundliche Information der Nachbarn über Art und Dauer der Arbeiten schafft Verständnis.

Wie organisiert man die Baustelle im Mehrfamilienhaus?

Wege im Treppenhaus schützen, Bauschutt ordentlich entsorgen, Staub eindämmen und Materialtransporte planen. Für Container und die Nutzung gemeinschaftlicher Flächen kann eine Abstimmung mit der Hausverwaltung nötig sein. Eine saubere Organisation hält den Frieden im Haus.

Redaktioneller Hinweis

Dieser Beitrag wurde von der Redaktion Raumfundament erstellt und zuletzt am geprüft. Genannte Preise sind Orientierungswerte und hängen von Region, Fläche, Material und Objektzustand ab.

Ähnliche Artikel

Renovieren

Renovieren im bewohnten Zustand: Staub und Chaos begrenzen

Renovieren, während man wohnt: wie man Staub eindämmt, Räume abschottet, in Etappen vorgeht und die Belastung für den Alltag gering hält – praxisnahe Tipps für die Renovierung im bewohnten Haus.

2 Min. Lesezeit

Renovieren

Reihenfolge der Gewerke bei der Renovierung

Die richtige Reihenfolge der Gewerke: von Rückbau und Rohinstallation über Estrich, Putz und Abdichtung bis zu Fliesen, Boden und Malerarbeiten – warum die Abfolge über das Ergebnis entscheidet.

2 Min. Lesezeit